Stromsteuer ab 1. Januar 2011
Nach Zustimmung des Bundesrates zum Haushaltsbegleitgesetz treten die damit verbundenen Änderungen im Strom-und Energiesteuergesetz zum 01.01.2011 in Kraft. Dies hat folgende Auswirkungen auf die Stromsteuer:
Die bisherigen Erlaubnisscheine für Stromsteuervergünstigung verlieren ihre Gültigkeit, sodass alle Unternehmen zum vollen Steuersatz von 2.05 Cent/kWh abgerechnet werden müssen. Die Unternehmen müssen dann, wie bei der Energiesteuer auch, einen entsprechenden Entlastungsantrag für die Stromsteuer direkt beim Hauptzollamt geltend machen.
Die bundesweite EEG-Abgabe für das Kalenderjahr 2011
beträgt 3.530 Cent/kWh

