Zahlungsverkehr
Jahresvorauszahlung
EKS empfiehlt Ihnen, von der Jahresvorauszahlung Gebrauch zu machen. Damit sparen Sie sich den Aufwand, den Sie sonst für monatliche Zahlungen betreiben müssten. Beantragen Sie die Jahresvorauszahlung mit einer E-Mail an das Team Energieverrechnung unter rechnung@eks.ch. Bitte nennen Sie dabei Ihre Kundennummer.
E-Mail-Rechnung
Gerne senden wir Ihnen Ihre Rechnungen per E-Mail zu. Aktivieren Sie die E-Mail-Rechnung im EKS Kundenportal unter "Profil" und "Kommunikationspräferenzen". Sie können auch eine E-Mail an das Team Energieverrechnung unter rechnung@eks.ch senden. Bitte nennen Sie dabei Ihre Kundennummer.
eBill für unsere Kundinnen und Kunden in der Schweiz
Erhalten und bezahlen Sie Rechnungen bequem und einfach per Mausklick als elektronische Rechnung direkt in Ihrem E-Banking.
Weitere Informationen zur eBill
Unsere Bank- und Postverbindung in der Schweiz
Wichtiger Hinweis: Zahlungen für Rechnungen dürfen ab sofort nur über den QR-Code getätigt werden. Diesen können Sie mit Ihrer Handy-Kamera ganz einfach einscannen/fotografieren. Danach übernimmt das System alle relevanten Daten automatisch und Sie brauchen nichts weiter auszufüllen.
Unsere Bankverbindung in Deutschland
Sparkasse Singen-Radolfzell
Konto | 309 10 06 |
BLZ | 692 500 35 |
IBAN | DE 28 6925 0035 0003 0910 06 |
BIC-Code | SOLADES1SNG |
EKS Kundenportal
Im EKS Kundenportal finden Sie eine Übersicht Ihrer EKS Rechnungen und können sie als PDF herunterladen.
Hier finden Sie ausführliche Erklärungen zu Ihrer Rechnung
Lastschriftverfahren (CH)
Mandatserteilung für Einzugsermächtigung (DE)
Das Lastschriftverfahren (LSV) ist eine Dienstleistung der Banken. Regelmässig wiederkehrende Rechnungen, wie zum Beispiel die Stromrechnung, können Sie damit automatisch bezahlen.
Was muss ich tun, damit ich LSV nutzen kann?
Einfach die Belastungsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Bank senden.
Formulare für die Schweiz und Deutschland finden Sie in den
Welche Vorteile habe ich vom LSV?
- Sie sparen die Wege zur Bank/Post.
- Ihre Stromrechnung wird immer pünktlich bezahlt.
- Sie brauchen sich die Zahlungstermine nicht zu merken, da die Abbuchung erst am Fälligkeitstermin ausgeführt wird.
Welches Risiko gehe ich damit ein?
Keines. Sie haben ein Widerspruchsrecht von 30 Tagen für den Fall, dass Sie mit der Belastung nicht einverstanden sein sollten. Lediglich die Belastungsanzeige unterschrieben der Bank zurückzusenden, und der abgezogene Betrag wird Ihrem Konto rückwirkend ohne Zinseinbusse wieder gutgeschrieben.