Seit dem 1. Januar 2009 unterstehen die Netzerlöse der EKS AG der Anreizregulierungs-Verordnung. Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg hat die maximal zulässigen Netzerlöse für die Jahre 2009 bis 2013 festgesetzt. Die Landesregulierungsbehörde prüft die Netzerlöskalkulation sowohl im Voraus (gemäss § 28 Nr. 4 ARegV) wie auch nach Abschluss eines Geschäftsjahres.

