Kontrolle und Wartung

Kontrolle und Wartung von elektrischen Anlagen

Aufgrund der Elektrizitätsgesetzgebung ist der Betriebsinhaber verpflichtet, die Transformatorenstation sicher zu errichten, zu betreiben, zu warten sowie periodisch zu kontrollieren (StV Art. 17-19).

Die Oberaufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten liegt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI Art. 1 und 2).

Wir kümmern uns darum!

Die EKS AG übernimmt die erforderlichen Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.

Es sind dies für die Transformatorenstation:

  • Freischalten der Anlage
  • Prüfen der Schutzauslösungen
  • Kontrolle der Endverschlüsse
  • Kontrolle der Erdungsanlage- und Vorrichtungen
  • Visuelle Transformatorenkontrolle (Ölstand, Dichtigkeit, evtl. Ölproben)
  • Kontrolle und Reinigen von Türen, Schlössern und Lüftungsjalousien
  • Reinigen der Station
  • Kontrolle der Beschriftungen
  • Kontrolle Bedienungsmaterial (Schaltstangen, Schlüssel)
  • Anlage- Funktionstest
  • Reservematerial kontrollieren und komplettieren
  • Kontrolle Dokumentation
  • Serviceprotokoll

Die Kontrolle erfolgt alle 2 Jahre.

Die Prüfung der Schutzrelais erfolgt alle 4 Jahre in Kombination mit den Wartungsarbeiten.

Referenzen: Die EKS AG betreut neben ca. 400 eigenen 35 private Transformatorenstationen.