Kontrolle und Wartung von elektrischen Anlagen
Aufgrund der Elektrizitätsgesetzgebung ist der Betriebsinhaber verpflichtet, die Transformatorenstation sicher zu errichten, zu betreiben, zu warten sowie periodisch zu kontrollieren (StV Art. 17-19).
Die Oberaufsicht über die Einhaltung dieser Pflichten liegt beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI Art. 1 und 2).
Wir kümmern uns darum!
Die EKS AG übernimmt die erforderlichen Kontroll- und Instandhaltungsarbeiten, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.
Es sind dies für die Transformatorenstation:
- Freischalten der Anlage
- Prüfen der Schutzauslösungen
- Kontrolle der Endverschlüsse
- Kontrolle der Erdungsanlage- und Vorrichtungen
- Visuelle Transformatorenkontrolle (Ölstand, Dichtigkeit, evtl. Ölproben)
- Kontrolle und Reinigen von Türen, Schlössern und Lüftungsjalousien
- Reinigen der Station
- Kontrolle der Beschriftungen
- Kontrolle Bedienungsmaterial (Schaltstangen, Schlüssel)
- Anlage- Funktionstest
- Reservematerial kontrollieren und komplettieren
- Kontrolle Dokumentation
- Serviceprotokoll
Die Kontrolle erfolgt alle 2 Jahre.
Die Prüfung der Schutzrelais erfolgt alle 4 Jahre in Kombination mit den Wartungsarbeiten.
Referenzen: Die EKS AG betreut neben ca. 400 eigenen 35 private Transformatorenstationen.

