Corporate Governance

Für EKS als Unternehmen in öffentlicher Hand kommt der Corporate Governance eine besondere Bedeutung zu. Dazu gehört nicht nur eine transparente Führungspolitik und die Sicherstellung einer wirksamen Compliance, sondern auch der Wille zur Effizienz im Interesse der Kundinnen und Kunden und Aktionäre sowie zur nachhaltigen Sicherung des Unternehmenserfolgs. Nachfolgend finden sich die in diesem Zusammenhang wichtigsten Unternehmensinformationen.

Diese Informationen erfolgen in Anlehnung an die Corporate-Governance-Richtlinie der SWX Swiss Exchange.


Gesellschaftsstruktur und Aktionariat

Gesellschaftsstruktur

EKS ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Schaffhausen. Sie ist nicht an der Börse kotiert. EKS ist kein Konzern und verfügt nicht über kotierte Gesellschaften im Konsolidierungskreis. Über Beteiligungen der EKS an Gesellschaften gibt der Anhang zur Jahresrechnung Auskunft.

Bedeutende Aktionäre

85% des Aktienkapitals werden vom Kanton Schaffhausen und 15% vom Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT Holding AG) gehalten.


Kapitalstruktur

Kapital

Das Aktienkapital der EKS beträgt 20 Mio. CHF und ist eingeteilt in 200’000 Namenaktien zu je 100 CHF Nennwert. Die Aktien sind vollständig liberiert. Jede Aktie gibt Anrecht auf eine Stimme an der Generalversammlung und einen verhältnismässigen Anteil an der ausgerichteten Dividende.

Kapitalveränderungen

Das Aktienkapital der EKS hat sich seit der Gründung im Jahre 2000 nicht verändert.

Beschränkungen der Übertragbarkeit

Das Elektrizitätsgesetz des Kantons Schaffhausen legt in Art. 12 die Kompetenzen zur Veräusserung von Aktien fest, die im Besitz des Kantons Schaffhausen sind: Der Regierungsrat kann unter Berücksichtigung der energiepolitischen Interessen des Kantons und der Marktverhältnisse die Veräusserung von bis zu einem Drittel der Aktien an Dritte beschliessen. Wenn mehr als ein Drittel der Aktien an Dritte veräussert werden soll, ist der Kantonsrat insoweit abschliessend zuständig, als die kapital- und stimmenmässige Mehrheit beim Kanton verbleibt. Will der Kantonsrat die kapital- und stimmenmässige Mehrheit aufgeben, unterliegt sein Beschluss über die Veräusserung der Aktien dem obligatorischen Referendum im Sinne von Art. 32 der Kantonsverfassung. Die Übertragung der Namenaktien erfolgt durch Indossament auf dem Aktientitel oder Zertifikat. Der Verwaltungsrat führt ein Aktienbuch, in das die Eigentümer und Nutzniesser mit Namen und Adresse eingetragen werden. Im Verhältnis zur Gesellschaft wird als Aktionär oder als Nutzniesser nur anerkannt, wer im Aktienbuch eingetragen ist. Die Übertragung von Namenaktien muss vom Verwaltungsrat genehmigt und unverzüglich in das Aktienbuch eingetragen werden. Die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung sind, unter Vorbehalt von Art. 685b Abs. 4 OR , in den Statuten geregelt (Art. 5).

Wandelanleihen und Optionen

Die Gesellschaft hat keine Wandelanleihen ausstehend und hat keine Optionen ausgegeben.


Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Oberleitung und strategische Ausrichtung der EKS sowie für die Überwachung der Geschäftsleitung.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat besteht seit der GV 2022 aus sechs ausschliesslich nicht exekutiven Mitgliedern. Das heisst, dass weder heute noch in den letzten Jahren ein Mitglied des Verwaltungsrats gleichzeitig der Geschäftsleitung der EKS angehörte. Eine vollständige Auflistung aller Verwaltungsratsmitglieder mit Angaben zu ihrer Person und ihren weiteren Tätigkeiten findet sich im Geschäftsbericht.  

Wahl, Amtszeit und Zusammensetzung

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die laufende Amtszeit dauert von der ordentlichen Generalversammlung 2024 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2025. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ohne Rücksicht auf allenfalls bestehende Amtszeiten oder Wahlperioden gilt in der Regel für den Verwaltungsrat die Altersgrenze von 65 Jahren. Der Kanton Schaffhausen stellt derzeit fünf, die EKT Holding AG einen Verwaltungsrat.

Interne Organisation

Die interne Organisation des Verwaltungsrats ist in den Statuten und im Organisationsreglement festgelegt. Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und wählt seinen Präsidenten und den Vizepräsidenten. Zudem kann der Verwaltungsrat eine Sekretärin/einen Sekretär wählen, die/der nicht zwingend Mitglied des Verwaltungsrats oder bei der EKS angestellt sein muss.

Kompetenzregelung

Die Aufgaben des Verwaltungsrats orientieren sich am Obligationenrecht und sind in den Statuten festgelegt. Die Kompetenzen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement sowie im Unterschriftenreglement festgeschrieben. Deren Einhaltung wird durch interne und externe Kontrollen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle) laufend überprüft.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der Verwaltungsratssitzungen regelmässig vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung über den Geschäftsgang und über wichtige Ereignisse informiert.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die operative Führung der EKS nach Massgabe des Organisationsreglements und vertritt die Gesellschaft auch gegenüber Dritten.

Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung besteht aus drei Mitgliedern. Die Auflistung aller Mitglieder der Geschäftsleitung mit Angaben zu ihrer Person und ihren weiteren Tätigkeiten findet sich im Geschäftsbericht.


Bezüge

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine feste Entschädigung, deren Höhe für den Präsidenten, den Vizepräsidenten und die weiteren Verwaltungsräte abgestuft ist.

Zusätzlich wird ein Sitzungsgeld ausbezahlt. Die Höhe der Entschädigung wird vom gesamten Verwaltungsrat bestimmt.

Die Entschädigung für die Mitglieder der Geschäftsleitung besteht aus einem festen Gehalt, ohne variable Komponente. Die Entschädigung der Geschäftsleitung wird vom Nominations- und Entschädigungsausschuss festgelegt. Der Verwaltungsrat kann eine Erfolgsprämie für die Mitarbeitenden (ohne Geschäftsleitung) beschliessen.


Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Die Vermögens- und Mitwirkungsrechte der Aktionäre sind im Gesetz und in den Statuten geregelt. Es bestehen keine statutarischen Regelungen, die vom Gesetz abweichen. Auch bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen, soweit nicht das Gesetz (Art. 704 OR ) oder die Statuten (Art. 12) abweichende Bestimmungen enthalten. Ein Aktionär kann sich in der Generalversammlung durch einen anderen Aktionär oder einen Nichtaktionär, der sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweist, vertreten lassen.

Wahrnehmung der Aktionärsrechte des Kantons Schaffhausen

Das Elektrizitätsgesetz des Kantons Schaffhausen legt in Art. 11 fest, dass die Aktionärsrechte des Kantons Schaffhausen durch den Regierungsrat ausgeübt werden. Um der Forderung nach einer Verstärkung der demokratischen und parlamentarischen Kontrollmechanismen Rechnung zu tragen, ist der Geschäftsbericht der EKS dem Kantonsrat zur Kenntnis zu bringen (Art. 34 Abs. 3bis des Gesetzes über den Kantonsrat). Mit einer Änderung von § 10 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kantonsrats Schaffhausen wurde die parlamentarische Kontrolle nochmals verstärkt. Seit dem 1. Januar 2006 hat der Regierungsrat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu konsultieren, bevor er festlegt, in welcher Weise er die Mitgliedschaftsrechte der EKS ausübt. Das gilt auch für die Mitgliedschaftsrechte von anderen privatrechtlich organisierten juristischen Personen, an denen der Kanton eine Mehrheitsbeteiligung hält. Die GPK kann sich jeweils vor der Generalversammlung zu den Anträgen des Verwaltungsrats konsultativ äussern.


Revisionsstelle

Amtsdauer

Aus Gründen der Corporate Governance ist die Revisionsstelle alle sieben bis zehn Jahre neu zu vergeben. Als gesetzliche Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2024 wurde Pricewaterhouse Coopers, Zürich, gewählt.


Informationspolitik

EKS ist einer offenen und transparenten Informationspolitik verpflichtet. Ziel ist es, mit den externen und internen Anspruchsgruppen (Aktionäre, Kundinnen/Kunden, Politik, Behörden, Medien, breite Öffentlichkeit, Mitarbeitende) einen kontinuierlichen Dialog zu führen, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu fördern sowie Verständnis für die unternehmerischen Entscheide zu schaffen. Einen glaubwürdigen Kommunikationsstil zu pflegen bedeutet für EKS, dass Informationen zeitgerecht, transparent und wahrheitsgetreu vermittelt werden. EKS informiert ihre Aktionäre und Kundinnen/Kunden sowie die Öffentlichkeit mit dem Geschäftsbericht über Geschäftsverlauf, Organisation und Strategie. Erläuterungen erhalten die Aktionäre an der Generalversammlung. Die Website www.eks.ch sowie Medienmitteilungen zu wichtigen Ereignissen runden die Kommunikation der EKS ab. Mit der Kundenzeitung „EKSon!“ steht auch ein Print- sowie ein Onlinemedium zur Verfügung. EKS bewirtschaftet zudem zielgerichtet ihre Social-Media-Kanäle (Facebook, LinkedIn, Instagram). Sie nimmt damit ihre Informationsverantwortung gegenüber der breiten Bevölkerung wahr und gewährt gleichzeitig interessante Einblicke in das Firmenleben.


Compliance

EKS verfügt seit dem 1. Januar 2015 über ein Compliance-System. Dieses wird durch einen Compliance-Officer überwacht, der direkt dem CEO unterstellt ist. Der Verwaltungsrat wird halbjährlich mit dem Compliance-Bericht informiert.


Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. EKS agiert auch auf deutschem Gebiet und ist von der Regelung unmittelbar betroffen. Entsprechend wurde ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt und alle weiteren Massnahmen getroffen, damit EKS DSGVO-konform ist. Alle Mitarbeitenden wurden zum schweizerischen und europäischen Datenschutz geschult.