Die Schweiz erhält Auszeichnung von der IAEA

Die IAEA (Internationale Atomenergieagentur) bescheinigt erstmals, dass die Schweiz die Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag von 1969 einhält und ihr nukleares Programm ausschliesslich friedlichen Zwecken dient.

Das Streben nach Unabhängigkeit und Fortschritt trieb die Schweiz in den 1950er-Jahren an, ein AKW «Made in Switzerland» zu schaffen. Experimentiert wurde in der Anlage in Lucens (VD), wo, tief in den Fels gebaut, der erste und einzige rein schweizerische Reaktor in Betrieb genommen wurde, um die Entwicklung eines eigenen Kernreaktors zur Energiegewinnung zu fördern. Bis es am 21. Januar 1969 um 17 Uhr beim Brennelement 59 geschah: Nach monatelanger Revisionsphase sollte die Anlage wieder hochgefahren werden – es kam zur Explosion, dem grössten Reaktorunfall auf Schweizer Boden (siehe unten).

Die Schweiz unterzeichnete 1969 den Atomwaffensperrvertrag. Nicht-Atommächten ist es gemäss dem internationalen Abkommen unter anderem verboten, Atomwaffen zu erwerben und herzustellen. Zudem arbeiten die Staaten bei der friedlichen Nutzung zusammen und unterstellen sich der Kontrolle der IAEA, welcher die internationale Aufsicht über die nationalen Kernmaterialbestände obliegt. Die Schweiz ratifizierte den Vertrag allerdings erst 1977 und gab ihr Atomprogramm erst 1988 offiziell auf.

Nun hat die IAEA der Schweiz erstmals die sogenannte Broader Conclusion für 2015 erteilt, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt. Damit bescheinigt die Kontrollbehörde, dass die Schweiz die Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag einhält und ihr nukleares Programm ausschliesslich friedlichen Zwecken dient. Dass die Schweiz diese Bescheinigung erst jetzt erhält, hängt am Zollanschlussvertrag der Schweiz mit dem Fürstentum Liechtenstein aus dem Jahr 1923. Dieser Vertrag legt fest, dass der Güterverkehr zwischen den beiden Staaten nicht erfasst wird – und damit auch kein allfälliger Import oder Export von nuklearen Gütern. Nach jahrelangen Bemühungen wurde im Oktober 2015 bei einem Treffen der Schweiz, Liechtensteins und der IAEA eine Lösung gefunden: Liechtenstein ratifiziert ein Zusatzprotokoll zu ihrer Kernmaterial-überwachung, die Schweiz bestätigt der IAEA, die Meldepflichten unter diesem Zusatzprotokoll jederzeit einhalten zu können. Beide Bedingungen wurden laut BFE inzwischen erfüllt. Die IAEA evaluierte darauf im Februar 2016 die Schweiz und fand keine Regelwidrigkeiten.