Elektrogeräte: Beanstandungen und Verbote
Der Bund beanstandet jedes siebte Elektrogerät – über 100 Produkte wurden sogar gänzlich verboten. Unter anderem für portable Haushaltsgeräte sowie Ladegeräte musste 2017 besonders oft ein Verkaufsverbot ausgesprochen werden.
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) hat 2017 14 Prozent aller kontrollierten Elektrogeräte beanstandet. Für 108 Produkte wurde der Verkauf verboten und für 16 ein Rückruf und Sicherheitsinformationen auf der Website des Büros für Konsumentenfragen (BFK) öffentlich aufgeschaltet. Dies betraf Steckdosenleisten, Elektroheizer, Monitore, Leuchten, Grillgeräte, Reise-Adapter, Rauchmelder, Brotbackgeräte, Drucker, Karaoke-Sets und Notebooks. Von den insgesamt 1555 überprüften Elektroprodukten wiesen 217 Mängel auf, wie das ESTI mitteilte. Damit war 2017 wie bereits im Vorjahr jedes siebte Elektrogerät mangelhaft. Bei 117 Erzeugnissen wurden sicherheitstechnische Mängel gefunden. Besonders betroffen waren portable Haushaltsgeräte, Stecker und Adapter, Zeitschaltuhren, Akkus und Ladegeräte von Laptops und Smartphones sowie verschiedene Geräte mit unsicheren oder unzulässigen Steckern. In 23 Fällen haben die Hersteller und die Händler ihre Produkte vom Markt genommen. Zu beachten ist, dass der Verkauf von elektrischen Geräten mit ausländischen Haushalt-Steckern (beispielsweise SchuKo-Stecker) in der Schweiz verboten ist.
Das ESTI rät zur Vorsicht bei Online-Einkäufen von sehr preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost. Häufig seien solche Geräte Nachahmer-Produkte, welche bei längerem Gebrauch unsicher werden können. Beim Kauf von elektrischen Geräten empfiehlt das ESTI, auf Anbieter mit einem erreichbaren und kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Produkt angebrachte Prüfzeichen zu achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch/ veröffentlicht.