Gebäudeprogramm: neu organisiert ins neue Jahr
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen wird ab 2017 umorganisiert: Neu sind die Kantone für alle Fördermassnahmen zuständig. Die zweckgebundenen Mittel aus der CO2-Abgabe werden ausserdem nur noch in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt.
In der Schweiz fallen rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudebereich an. Bund und Kantone wollen den Energieverbrauch des Schweizer Gebäudeparks und den CO2-Ausstoss reduzieren. Um dies zu erreichen, wurde 2010 das Gebäudeprogramm lanciert. Es fördert bei Liegenschaften Energieeffizienzmassnahmen – etwa die Dämmung von Dächern und Fassaden oder die Nutzung von Abwärme. Die Finanzierung erfolgt über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe (ein Drittel aller Einnahmen oder maximal 300 Millionen Franken pro Jahr) sowie aus kantonalen Fördermitteln (rund 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr). Ab diesem Jahr gibt es einige organisatorische Anpassungen, wie das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung schreibt.
So wird die bisherige Zweiteilung in einen nationalen, zentral gesteuerten Teil zur Förderung der Modernisierung von Gebäudehüllen und in einen kantonalen Teil zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung aufgehoben. Neu sind die Kantone für alle Fördermassnahmen zuständig. So könnten sie ihre Angebote noch gezielter auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten, begründet das BFE diesen Beschluss.
Die zweite Änderung betrifft die Mittel aus der CO2-Abgabe. Neu werden sie den Kantonen nur noch in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt. Um einen solchen Beitrag zu erhalten, ist ein kantonales Förderprogramm im Gebäudehüllenbereich Voraussetzung. Dieses muss auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone basieren. Mit dem HFM 2015 liegt eine aktualisierte Fassung vor, auf deren Basis die Kantone ab 2017 ihre Förderprogramme aufbauen werden. Das HFM 2015 wird von Bund (BFE) und Kantonen (EnDK, EnFK) getragen, ist online publibiziert oder kann beim Bundesamt für Energie (BFE) als Druckversion bestellt werden. Mehr zu den Fördersätzen und Bedingungen im Kanton Schaffhausen finden Sie hier.