Mehr Tankstellen für E-Mobilität
17. September 2018 - Elektrischer Antrieb nimmt Fahrt auf: Ab sofort können Unternehmen ihr Gesuch für den Bau und Betrieb von E-Tankstellen auf Rastplätzen einreichen. Eine Reihe von Bedingungen muss erfüllt sein.
Raststätten und Rastplätze sind nicht dasselbe. Während die Raststätten des Nationalstrassen-Netzes (Autobahnen) mit Restaurants und Tankstellen unter kantonaler Hoheit stehen, ist für die Rastplätze mit WC und eventuell einem Imbissstand der Bund zuständig. Dort sollen die Ladestationen von privaten Investoren gebaut und betrieben werden. Seit der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Anfang 2018 in Kraft ist, kann das Astra Bewilligungen für den Bau und Betrieb von Ladestationen auf Rastplätzen erteilen. Ab sofort können Unternehmen ihr Gesuch für den Bau und Betrieb von E-Tankstellen auf Rastplätzen einreichen. Die Frist läuft bis am 11. Dezember 2018. Um ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden diese nicht einzeln, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätzen vergeben, wie das Astra weiter mitteilt.
Wegen der hohen Investitionskosten sollen die Bewilligungen 30 Jahre gültig sein. Das Astra stellt dafür aber eine Reihe von Bedingungen: So muss die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen. Die Energie soll mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen. Und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen CCS, CHAdeMO und Typ 2 (siehe Abbildung) vorhanden sein. Ausserdem muss die Bezahlung mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein. Hier befinden sich die Unterlagen und Teilnahmebedingungen für das Bewerbungsverfahren.