Solaranlagen auf Wasserkraftwerken und Stauseen
5. Dezember 2024 – Der Bundesrat hat am 20. November 2024 einen Bericht zur Nutzung von Wasserkraftwerken und Stauseen für Photovoltaikanlagen verabschiedet, wie das Bundesamt für Energie in einer Mitteilung schreibt. Der Bericht zeigt Chancen und Herausforderungen auf. Ein schneller Ausbau von Photovoltaikanlagen ist entscheidend für eine sichere Stromversorgung der Schweiz. Grosses Potenzial liegt auf Dächern und Fassaden, da hier kaum Eingriffe in die Landschaft notwendig sind. Auch bestehende Infrastrukturen wie Kläranlagen, Nationalstrassen oder Deponien bieten Möglichkeiten. Anlagen auf Wasserkraftwerken und Stauseen können ebenfalls zur Solarstromproduktion beitragen – besonders im hochalpinen Raum, wo gute Bedingungen für die Winterstromproduktion herrschen: tiefere Temperaturen und höhere Einstrahlungswerte.
Was ist realisierbar?
Bisher gibt es in der Schweiz sieben Anlagen auf Stauseen und Staumauern. Eine schwimmende Solaranlage wie jene auf dem Lac de Toules besteht aus Photovoltaikmodulen, die auf Schwimmkörpern auf der Wasseroberfläche montiert werden. Solaranlagen auf Staumauern werden auf der Wandfläche der Staumauer installiert, so wie beispielsweise beim Lägh da l’Albigna, beim Muttsee oder beim Lago di Lei. Die steile Ausrichtung der Mauern eignet sich gut, um die Sonneneinstrahlung effizient zu nutzen. Das technische Potenzial zur Solarstromerzeugung aller Stauseen und Staumauern in der Schweiz liegt bei etwa 4,6 Terawattstunden pro Jahr, was ca. 8 Prozent des heutigen Stromverbrauchs entspricht. Wegen hohen Gestehungskosten, Schutzaspekten, Nutzungskonflikten und fehlender Akzeptanz können allerdings nur etwa 644 Gigawattstunden (GWh) davon tatsächlich mobilisiert werden. Das grösste Potenzial bieten technisch gesehen schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im Flachland. Die Mehrfachnutzung der Seen, etwa durch Schifffahrt, Fischerei oder Freizeitaktivitäten sowie Umweltaspekte erschweren aber die Umsetzung. In alpinen Gebieten sind zwar die Konflikte rund um Naturschutz und Biodiversität geringer, dafür stellen schwankende Wasserstände, Schnee und Eis sowie höhere Kosten hier die Herausforderungen dar.
Grundlagen sind gegeben
Seit 2022 ermöglicht die Raumplanungsverordnung den Bau von Photovoltaikanlagen auf Wasserkraftinfrastrukturen. Eine Richtlinie zu den Mindestanforderungen ist beim Bundesamt für Energie in Arbeit. Ab 2025 sind Solaranlagen ab einer bestimmten Grösse von nationalem Interesse – davon könnten grössere schwimmende Solaranlagen profitieren. Zudem führt das revidierte Energiegesetz ab 2025 die gleitende Marktprämie für Anlagen ab 150 Kilowatt ohne Eigenverbrauch ein. Sie garantiert über 20 Jahre eine Mindestvergütung für den produzierten Strom. Dies macht Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiver. Weitere gesetzliche Anpassungen hält der Bundesrat deshalb nicht für notwendig.