Strom vom Balkon
20. Juni 2024 – Man nennt sie auch Stecker-Solaranlage, Balkonkraftwerk, Mini-Photovoltaik-Anlage oder Plug-and-Play-Anlage. Die Geräte sind vor allem bei Mieterinnen und Mietern beliebt, für die grosse PV-Anlagen auf dem Hausdach keine Option sind. Steht ein Umzug an, können sie die Anlage eigenständig ab- und wieder aufbauen.
Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?
Fällt Sonnenlicht auf die Solarmodule, wird elektrische Energie erzeugt. Der Solarstrom fliesst in die heimische Steckdose und kann für Haushaltsgeräte genutzt werden, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Der eigene Stromzähler zählt dann langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb von Waschmaschine und Co. aus, fliesst Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.
Lohnt sich der Betrieb einer Stecker-Solaranlage?
Ja. Zwei Module mit Wechselrichter und Kabel kosten im Schnitt zwischen 600 und 1800 Franken. Förderung vom Bund gibt es keine. Je nach Aufstellungsort, Neigungswinkel, Verschattung und Wetter kann eine Anlage mit 600 Watt Leistung bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr liefern – realistisch rechnen Sie mit 300 bis 400 kWh. Eine Mietwohnung verbraucht in der Schweiz durchschnittlich 2000 bis 2200 kWh Strom – 400 kWh wären davon rund 20 Prozent. Der erzeugte Strom ist aber nicht dasselbe wie der Eigenverbrauch, denn nicht zu jeder Tageszeit wird der produzierte Strom auch selbst verbraucht und bei einem Überschuss ins Netz eingespeist. Wie viel Geld mit einer solchen Anlage gespart werden kann, hängt – neben dem Eigenverbrauch – auch vom Strompreis des Versorgers ab. Im Optimalfall (die Anlage produziert 600 kWh und der ganze erzeugte Strom wird vor Ort verbraucht) macht das bei einem Strompreis von 20 Rappen pro kWh 120 Franken Ersparnis im Jahr aus. Ein Balkonkraftwerk lohnt sich für Mieterinnen und Mieter, die kein eigenes Dach haben. Hauseigentümerinnen und -eigentümer ziehen besser eine vollwertige, fest installierte PV-Anlage in Betracht.
Müssen Stecker-Solargeräte angemeldet werden?
Auch kleine Balkonanlagen bis 600 Watt Leistung müssen bei EKS angemeldet werden. Das heisst, sobald die Anlage montiert ist, muss die Betreiberin bzw. der Betreiber das Formular Anmeldung einer «Steckerfertigen Erzeugungsanlage» ausfüllen und die Konformitätserklärung des Herstellers beim Netzkundenservice an pronovo@eks.ch einreichen. EKS vergütet die Rücklieferung dieser Anlagen gemäss ihren Konditionen Rücklieferungen Schweiz. Dafür installiert EKS, falls nötig, einen Smart-Meter. In Deutschland erfolgt die Anmeldung über das Marktstammdatenregister. Klären Sie in jedem Fall vorher mit der Vermieterin oder dem Vermieter, ob Sie die Anlage installieren dürfen. Als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer entscheidet sie oder er über die elektrischen Anlagen und die Stromversorgung. Zudem gehören die Aussenseite des Balkons und die Fassade nicht zur Mietwohnung – ein weiterer Grund, warum Sie die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters brauchen. Im Stockwerkeigentum benötigen Sie die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer. Eine Baubewilligung ist innerhalb der Bauzone selten erforderlich – wenn, dann bei geschützten Objekten oder Gebieten. Um auf Nummer sicher zu gehen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde.
Ist ein Zählertausch nötig?
Wer ein Balkonkraftwerk nutzen will, benötigt dafür einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Diese verhindert, dass der Zähler rückwärts dreht, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen. Erst wenn das alles geregelt ist, heisst es: plug and play.