Umwelt: Neue Grenzwerte für Luftschadstoffe

Der Bund will die Belastung der Luft mit Stickoxiden, Feinstaub und weiteren Schadstoffen senken. Zu diesem Zweck gelten ab dem 16. November 2015 neue Grenzwerte für stationäre Verbrennungsmotoren und Anlagen, Gasturbinen oder Brennstoffe.

Der Bundesrat hat die Luftreinhalte-Verordnung revidiert. «Die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1985 sind an den Stand der Technik abgepasst worden», schreibt die Regierung in einem Communiqué. Damit erfolge ein weiterer Schritt für eine bessere Luftqualität. Die schematische Darstellung rechts zeigt die verschiedenen Ursachen und Auswirkungen der Luftverschmutzung: (1) Treibhauseffekt, (2) Feinstaubbelastung, (3) Erhöhte UV-Strahlung, (4) Saurer Regen, (5) Ozonbelastung, (6) Belastung mit Stickoxiden. Die Revision wurde angepackt, weil das Umweltschutzgesetz vorschreibt, Emissionen von Luftschadstoffen vorsorglich so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Effiziente Filter und andere technische Fortschritte tragen laut dem Bundesrat dazu bei, dass die Luft in der Schweiz immer sauberer wird. Heute könnten Emissionswerte erreicht werden, die klar unter den geltenden Grenzwerten lägen, heisst es im erläuternden Bericht zu der Verordnung.

Mehr Messungen und Qualitätsnormen

Schärfere Regeln gelten künftig insbesondere für stationäre Verbrennungsmotoren und Gasturbinen, also Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme. Neu gelten auch für kleine Motoren im Leistungsbereich bis 100 kWh Feuerungswärme Grenzwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid. Die bestehenden Grenzwerte sollen angepasst werden, und es gibt häufiger Kontrollmessungen.

Weiter werden schärfere Grenzwerte für Anlagen zur Chlorherstellung, Kehrichtverbrennungsanlagen und Elektrostahlwerke in Kraft gesetzt. Die Anpassung ermöglicht der Schweiz, die Anforderungen des revidierten Schwermetall-Protokolls und des Göteborg-Protokolls zu erfüllen und diese zu ratifizieren. Es geht dabei um Quecksilber, Dioxine und Staub.

Schliesslich führt der Bund für Holzpellets und -briketts Qualitätsnormen ein, wie sie in anderen Ländern bereits gelten. Mit der geplanten Regulierung sei die Grundlage für eine Qualitätskontrolle gegeben, schreibt das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Mit Bleiverbindungen belastetes Altholz – etwa Holzfenster aus Gebäudeabbrüchen – soll künftig nur noch in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden dürfen.