Wo Licht ist, …
4. November 2021 – Mehr als doppelt so viele Lichtemissionen als noch vor 25 Jahren: Die Lichtverschmutzung in der Schweiz beschäftigt auch das Bundesamt für Umwelt BAFU. Es hat seine Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» aktualisiert, wie es am 28. Oktober 2021 mitteilte. Denn Dunkelheit ist durchaus schützenswert.
Nacht, aber nicht dunkel
Leuchtreklamen, Flutlichtanlagen, Strassenlaternen, hell erleuchtete Bürogebäude und Fabrikhallen – selbst nachts ist es nie richtig dunkel. Durch das künstliche Licht werden Tiere beeinträchtigt: Sie verkürzen die Nahrungssuche, verlieren die Orientierung oder werden bei der Fortpflanzung gestört. Meiden sie das Licht, verkleinert sich ihr Lebensraum. Bäume in der Nähe von Lichtquellen treiben im Frühling zu früh aus und werfen im Herbst ihr Laub zu spät ab. Auch für uns Menschen ist die nicht einkehren wollende Dunkelheit nicht gut – Schlafstörungen sind ein Beispiel.
So viel wie nötig, so wenig wie möglich
Da es keine gesetzlichen Grenzwerte gibt, müssen Behörden im Einzelfall beurteilen, wann Licht nützlich und wann schädlich ist – und das ist nicht immer einfach. Grundsätzlich gilt: Dort beleuchten, wo Licht notwendig ist, dort dunkel lassen, wo keines erforderlich ist. In der Gemeinde Stetten hat EKS eine solche innovative Lichtlösung installiert: Sobald eine Strassenlaterne eine Bewegung registriert, wird deren Lichtstärke automatisch erhöht. Das gewährleistet die Sicherheit von Verkehrsteilnehmenden ebenso wie den Schutz von Natur und nächtlicher Atmosphäre. Aber selbst dort, wo Licht unverzichtbar ist, kann man den Lichtsmog verringern. So beispielsweise durch eine bessere Platzierung und Ausrichtung der Beleuchtung oder durch lichtschwächere Lampen. Zeitmanagement, Abschirmung und Lichtfarbe sind weitere Stichworte. Darauf können übrigens auch Privatpersonen achten. Die Vollzugshilfe steht als PDF zur Verfügung.
Bildquelle: iStock / nirat