Installationskontrolle
So praktisch Strom ist, so gefährlich kann er sein, wenn er unsachgemäss angewendet wird oder in fehlerhaften Installationen und Geräten fliesst. Unfälle und Brände sind dann nicht auszuschliessen. Denn mit den Jahren können durch Alterung, Witterung und Abnutzung Schäden entstehen, die nicht sofort sichtbar sind. Ohne regelmässige Kontrolle würden diese möglicherweise erst entdeckt, wenn es schon zu spät ist.
Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlagen nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen lassen.
Die Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen und die Eigentümerinnen und Eigentümer zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern, den erforderlichen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
Neuinstallationen
Vor der Übergabe der Installation an die Eigentümerin/den Eigentümer müssen die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle durch eine fachkundige Person überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Schlusskontrolle werden in einem Sicherheitsnachweis festgehalten.
Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren sind die Eigentümerinnen und Eigentümer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installationen innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Bestehende Installationen
Bestehende Installationen müssen in festgelegten Abständen (Anhang NIV) von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft werden. Die Aufforderung zur periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiberin bzw. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.
Wer darf kontrollieren?
Berechtigt zur Kontrolle elektrischer Installationen sind grundsätzlich Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als eidg. dipl. Elektroinstallateur/in (Elektromeister) oder als Elektrokontrolleur/in bzw. Chefmonteur/in mit eidg. Fachausweis.
Zur Durchführung von Abnahmekontrollen oder periodischen Kontrollen ist zudem eine Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan oder als akkreditierte Inspektionsstelle des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI erforderlich. Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung von Installationen beteiligt war, darf weder mit der unabhängigen Abnahmekontrolle noch mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden.
Das aktuelle Verzeichnis von kontrollberechtigten Firmen können Sie hier abrufen.