EKS stellt die Geschäftstätigkeit als Stromlieferantin im Netzgebiet Gailingen zum 31. Dezember 2020 ein.

Das Gailinger Stromnetz wird ab dem neuen Jahr netztechnisch nicht mehr aus der Schweiz heraus versorgt. Die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) stellt daher die Geschäftstätigkeit als Stromlieferantin, einschliesslich der Grundversorgung, im Netzgebiet Gailingen zum 31. Dezember 2020 ein.

Nachdem die Einstellung der Geschäftstätigkeit zwischenzeitlich erfolgt ist und die Kundinnen und Kunden der EKS seit dem 1. Januar 2021 von anderen Versorgungsunternehmen beliefert werden, hat EKS gemäss § 36 Abs. 2 S. 5 EnWG eine ausserordentliche Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet Gailingen zum Stichtag 1. Januar 2021 vorgenommen.

EKS als bisherige Netzbetreiberin im Netzgebiet Gailingen hat festgestellt, dass die Energiedienst AG zum 1. Januar 2021 die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der Gemeinde Gailingen am Hochrhein, Landkreis Konstanz, beliefert und damit Grundversorgerin des Netzgebietes Gailingen im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG geworden ist. Diese Feststellung gilt zunächst bis zur nächsten regulären Feststellung des Grundversorgers zum 1. Juli 2021.