EKS Rückliefertarife 2025 für Photovoltaikanlagen im Schweizer Versorgungsgebiet bleiben auf hohem Niveau
EKS Rückliefertarife 2025 für Photovoltaikanlagen im Schweizer Versorgungsgebiet bleiben auf hohem Niveau
Die Vergütung für Strom, den Produzentinnen und Produzenten in das Verteilnetz von EKS einspeisen, wird per 1. Januar 2025 auf 12,4 Rp./kWh (netto) festgelegt und folgt damit der bisherigen Vergütungslogik.
Optional haben alle Produzentinnen und Produzenten im Schweizer Versorgungsgebiet von EKS weiterhin die Möglichkeit den ökologischen Mehrwert, die sogenannten Herkunftsnachweise (HKN), an EKS zu verkaufen. EKS vergütet die HKN für Anlagen bis 100 kWp neu mit 2,5 Rp./kWh und nähert sich damit einer marktorientierten Vergütung an. Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung von 14,9 Rp./kWh (netto).
Ausblick 2026
Mit dem von der Stimmbevölkerung angenommenen Stromgesetz treten Neuerungen in Kraft zur schweizweiten Harmonisierung der Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der ins Verteilnetz eingespeist wird. Die Abnahmepflicht für den im Netzgebiet angebotenen Strom verbleibt weiterhin beim Verteilnetzbetreiber und soll sich neu am vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis orientieren. Der Bundesrat wird für den Fall tiefer Marktpreise eine Mindestvergütung festlegen. Diese soll sicherstellen, dass auch bei tiefen vierteljährlichen Marktpreisen eine Amortisation über die Lebensdauer der Photovoltaikanlage gewährleistet ist. EKS rechnet mit der Bekanntgabe der definitiven Verordnungen im ersten Quartal 2025 und wird diese ab 2026 entsprechend umsetzen.
Das neue Tarifblatt finden Sie in den Downloads: https://www.eks.ch/downloads