EKS Headerbild für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen

Sie haben eine Photovoltaikanlage an Ihre Liegenschaft angebracht. Mit einer solchen Anlage können Sie nicht nur Sonnenenergie in elektrische Energie umwandeln, sondern können auch langfristig Kosten sparen. Zudem unterstützen Sie mit Ihrer Anlage den Ausbau der erneuerbaren Energie in der Schweiz, insbesondere im Kanton Schaffhausen.


Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN)

Herkunftsnachweise (HKN) dürfen gemäss Energiegesetz gehandelt und übertragen werden. Grundsätzlich verbleiben sie bei den Anlagebetreibenden. Es besteht keine Abnahme- und Vergütungspflicht. Aus diesem Grund darf die Abnahme nicht automatisch erfolgen, sondern muss vertraglich zwischen Anlagebetreibenden und Abnehmenden geregelt werden. Weitere Informationen rund um HKN finden Sie in unserem Merkblatt Herkunftsnachweise Schweiz.

Anlagebetreibende können ihre HKN an EKS übertragen. Die an sie übertragenen HKN vergütet EKS zu einem jährlich festgelegten Vergütungssatz zusätzlich zum Rücklieferungstarif für den physikalisch ins Netz eingespeisten Strom, siehe aktuell gültiges Preisblatt "Rücklieferungen Schweiz".

Voraussetzungen:

  • Die Anlage produziert Solarstrom und weist eine Leistung bis und mit 500 kWp auf.
  • Die Anlage ist bei Pronovo beglaubigt und im Herkunftsnachweissystem erfasst.
  • Die Anlage entspricht den gesetzlichen und technischen Vorschriften.
  • Die Anlage ist fest an das EKS Netz angeschlossen und liefert den produzierten Strom an EKS.
  • Es besteht ein gültiger Rücklieferungsvertrag mit EKS und ein HKN-Dauerauftrag an EKS bei Pronovo.
  • Ausgeschlossen sind Anlagen mit individuellen, vertraglich festgelegten Vereinbarungen sowie Anlagen, die Vergütungen aus dem EVS (früher KEV) von Pronovo erhalten.

Wenn Sie die Vergütung für Herkunftsnachweise wünschen, bitten wir Sie, den Rücklieferungsvertrag herunterzuladen (siehe gelber Button) und beim Ausfüllen die untenstehenden Punkte zu beachten.

  1. Füllen Sie den Rücklieferungsvertrag mit Hilfe der Angaben aus Ihrer Beglaubigung von Pronovo aus, unterzeichnen Sie ihn (digital oder handschriftlich) und schicken Sie ihn gerne per E-Mail an strom@eks.ch oder per Post an EKS, Rheinstrasse 37, Postfach 118, 8201 Schaffhausen.
  2. Nach Vertragseingang erfassen wir für Sie den HKN-Dauerauftrag bei Pronovo.
  3. Zur Aktivierung Ihres HKN-Dauerauftrags erhalten Sie eine E-Mail von Pronovo mit einem Link, welchen Sie zwingend bestätigen müssen (bitte Spam/Junk-Postfach berücksichtigen).
  4. Nach der erfolgreichen Aktivierung des HKN-Dauerauftrags senden wir Ihnen zur Bestätigung ein gegengezeichnetes Exemplar Ihres Rücklieferungsvertrags per E-Mail zu.
Ablauf Anlagebetreibende mit gültigem Rücklieferungsvertrag

Anschluss Ihrer Solaranlage

Photovoltaikanlagen (> 600 Watt)

Die nachfolgenden Ausführungsschritte sollen Bauherrinnen und Bauherren einer Energieerzeugungsanlage aufzeigen, welche Punkte beim Bau der Anlage zu berücksichtigen sind.

  1. Optionale Anfrage beim Netzbetreiber, welche Leistung am Standort der Anlage ans Netz angeschlossen werden kann.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  2. Anschlussgesuch beim Netzbetreiber einreichen. Genehmigung des Netzbetreibers innerhalb 30 Tage, gegebenenfalls mit Massnahmen.
    Verantwortlich: Anlagenlieferant
    Das Formular Technisches Anschlussgesuch finden Sie in den
    Downloads
  3. Art der Einspeisevergütung mit Netzbetreiber oder Pronovo abklären. (Renditerechnung)
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
    Das EKS Preisblatt Rücklieferungen finden Sie in den
    Downloads
  4. Baubewilligung bei der Standortgemeinde einholen.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  5. Anmeldung beim ESTI gemäss VPeA Art. 1 wenn Anlageleistung grösser 30 kW. Entscheid des ESTI innerhalb 30 Tage.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant
    Formular: STI Nr.235.0400 d Planvorlage TD1
  6. Installationsanzeige beim Netzbetreiber einreichen. Genehmigung des Netzbetreibers
    Verantwortlich: Elektroinstallateur
    Formular: Gesuch Formular Installationsanzeige Schweiz finden Sie in den
    Downloads
  7. Art der Messung mit Netzbetreiber abklären.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant, Elektroinstallateur
  8. Bei grösseren Anlagen muss evt. die Leistung des Netzes verstärkt werden (Voraussetzung Kostengutsprache).
    Verantwortlich: Netzbetreiber
  9. Bau der Anlage. Die erste Inbetriebnahme dem Netzbetreiber melden.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  10. Zählerbestellung. Installationskontrolle und Sicherheitsnachweis. Fertigstellungsanzeige dem Netzbetreiber melden.
    Verantwortlich: Elektroinstallateur
  11. Netzbetreiber fordert Bauherr auf: Installationskontrolle und Sicherheitsnachweis an unabhängiges Kontrollorgan erteilen.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  12. Abnahme der Anlage, gegebenenfalls Analysemessung der Spannungsqualität.
    Verantwortlich: Netzbetreiber, ESTI.
  13. Fertigstellungsanzeige an ESTI wenn Anlageleistung grösser 30 kW.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr, Anlagenlieferant
  14. Fertigstellung an Pronovo melden.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr
  15. Stromlieferungsvertrag mit Netzbetreiber abschliessen.
    Verantwortlich: Bauherrin/Bauherr und Netzbetreiber
    Informationen zu unserem Rücklieferungstarif (RE+) finden Sie hier

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke (bis 600 Watt)

Man nennt sie auch Stecker-Solaranlage, Balkonkraftwerk, Mini-Photovoltaik-Anlage oder Plug-and-Play-Anlage. Die Geräte sind vor allem bei Mieterinnen und Mietern beliebt, für die grosse PV-Anlagen auf dem Hausdach keine Option sind. Steht ein Umzug an, können sie die Anlage eigenständig ab- und wieder aufbauen.
Die Installation einer solchen Anlage ist in den Gemeinden unterschiedlich geregelt. EKS bietet keine Beratung bezüglich Bewilligungs- und Meldepflichten an. Bitte klären Sie direkt mit Ihrer Gemeinde oder mit der kantonalen Verwaltung, welche Formalitäten für die Installation einer solchen Anlage erforderlich sind und informieren Sie sich beim Hersteller der Anlage, ob weitere Abklärungen hinsichtlich Grundstücksschätzung, Finanzbehörden oder Gebäudeversicherung nötig sind.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?
Fällt Sonnenlicht auf die Solarmodule, wird elektrische Energie erzeugt. Der Solarstrom fliesst in die heimische Steckdose und kann für Haushaltsgeräte genutzt werden, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Der eigene Stromzähler zählt dann langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb von Waschmaschine und Co. aus, fliesst Strom vom Versorger aus dem Netz dazu.

Müssen Stecker-Solargeräte angemeldet werden?
Auch kleine Balkonanlagen bis 600 Watt Leistung müssen bei EKS angemeldet werden. Das heisst, sobald die Anlage montiert ist, muss die Betreiberin bzw. der Betreiber das Formular Anmeldung einer «Steckerfertigen Erzeugungsanlage» ausfüllen und die Konformitätserklärung des Herstellers beim Netzkundenservice an pronovo@eks.ch einreichen. EKS vergütet die Rücklieferung dieser Anlagen gemäss ihren Konditionen Rücklieferungen Schweiz. Dafür installiert EKS, falls nötig, einen Smart-Meter. In Deutschland erfolgt die Anmeldung über das Marktstammdatenregister. Klären Sie in jedem Fall vorher mit der Vermieterin oder dem Vermieter, ob Sie die Anlage installieren dürfen. Als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer entscheidet sie oder er über die elektrischen Anlagen und die Stromversorgung. Zudem gehören die Aussenseite des Balkons und die Fassade nicht zur Mietwohnung – ein weiterer Grund, warum Sie die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters brauchen. Im Stockwerkeigentum benötigen Sie die Zustimmung der anderen Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer. Eine Baubewilligung ist innerhalb der Bauzone selten erforderlich – wenn, dann bei geschützten Objekten oder Gebieten. Um auf Nummer sicher zu gehen, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde.

Lohnt sich der Betrieb einer Stecker-Solaranlage?
Ja. Zwei Module mit Wechselrichter und Kabel kosten im Schnitt zwischen 600 und 1800 Franken. Förderung vom Bund gibt es keine. Je nach Aufstellungsort, Neigungswinkel, Verschattung und Wetter kann eine Anlage mit 600 Watt Leistung bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr liefern – realistisch rechnen Sie mit 300 bis 400 kWh. Eine Mietwohnung verbraucht in der Schweiz durchschnittlich 2000 bis 2200 kWh Strom – 400 kWh wären davon rund 20 Prozent. Der erzeugte Strom ist aber nicht dasselbe wie der Eigenverbrauch, denn nicht zu jeder Tageszeit wird der produzierte Strom auch selbst verbraucht und bei einem Überschuss ins Netz eingespeist. Wie viel Geld mit einer solchen Anlage gespart werden kann, hängt – neben dem Eigenverbrauch – auch vom Strompreis des Versorgers ab. Im Optimalfall (die Anlage produziert 600 kWh und der ganze erzeugte Strom wird vor Ort verbraucht) macht das bei einem Strompreis von 20 Rappen pro kWh 120 Franken Ersparnis im Jahr aus. Ein Balkonkraftwerk lohnt sich für Mieterinnen und Mieter, die kein eigenes Dach haben. Hauseigentümerinnen und -eigentümer ziehen besser eine vollwertige, fest installierte PV-Anlage in Betracht.

Ist ein Zählertausch nötig?
Wer ein Balkonkraftwerk nutzen will, benötigt dafür einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Diese verhindert, dass der Zähler rückwärts dreht, wenn Sie Strom ins Netz einspeisen. Erst wenn das alles geregelt ist, heisst es: plug and play.

Wirksame Förderung

Grundlage für die erfreuliche Entwicklung der Photovoltaik sind Förderprogramme und attraktive Rückliefertarife. So hat die Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch dem Markt für grosse Freiflächenanlagen den entscheidenden Schub verpasst.  

Private Anlagenbesitzer erhalten für die physikalische Rücklieferung ins Stromnetz von ihrem Energieversorger einen Rückliefertarif. Darüber hinaus können sie ihre Herkunftsnachweise (HKN) frei am Markt verkaufen. Dafür braucht es einen separaten Vertrag. EKS kauft ebenfalls HKN, wenn die Anlage in ihrem Versorgungsgebiet steht. Aktuell vergütet sie 16,60 Rappen pro kWh für Rücklieferung inkl. HKN.

Detaillierte Informationen zur Förderung finden Sie unter:

Positive Entwicklung bei EKS

Ende 2023 waren im EKS Versorgungsgebiet (D & CH) insgesamt 3394 PV-Anlagen in Betrieb. Das sind 702 mehr als im Vorjahr. Die installierte Gesamtleistung beträgt 49730 Kilowatt-Peak (kWp). Ein Plus von 27,5 Prozent im Vergleich zu 2022. Insgesamt produzierten die Anlagen im EKS Versorgungsgebiet 36 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom.
1900 Standorte befinden sich in der Schweiz, 1494 in Deutschland.

 

Wie steht meine Gemeinde da?

Der Energie Reporter zeigt den Stand der Energiewende für jede Schweizer Gemeinde.

Diagramm Entwicklung Leistung aus PV Anlagen bei EKS

Nationaler Solar-Trend

Die Zahlen aus dem Versorgungsgebiet der EKS spiegeln einen schweizweiten Trend: Im vergangenen Jahr installierte die Schweiz Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 1 500 Megawatt – damit könnte die Sonne ab 2024 jährlich doppelt so viel Strom liefern wie einst das stillgelegte KKW Mühleberg. Der Branchenverband Swissolar geht davon aus, dass bereits im laufenden Jahr 10 Prozent der Schweizer Stromproduktion aus der Sonnenenergie stammen werden. Diesen Meilenstein hatte Swissolar erst für das Jahr 2025 angepeilt.

Diagramm Entwicklung Leistung aus PV Anlagen im Schweizer Markt