EKS Hauptsitz Schaffhausen

Das BFE hat aufgrund einer Anzeige überprüft, ob die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) und Mitarbeitende gegen das Stromversorgungsgesetz verstossen haben könnten. Das BFE hat das Verfahren gegen das Unternehmen EKS ohne Folgen eingestellt.

Im Sommer 2017 ist beim Bundesamt für Energie (BFE) eine Anzeige gegen die EKS und Mitarbeitende eingegangen. Das BFE hat die Vorwürfe eingehend überprüft. Die EKS hat bei der Erhebung des Sachverhalts durch das BFE umfassend kooperiert. Das BFE-Verfahren ist nunmehr abgeschlossen.

Kein Gesetzesverstoss des Unternehmens EKS

Das BFE hat bestätigt, dass die Vorwürfe einer fehlenden organisatorischen und buchhalterischen Entflechtung unberechtigt sind. In Bezug auf die Verwendung von Kundenadressen ist gemäss BFE das Unternehmen EKS nicht einmal Verfahrenspartei. Deshalb wurde der EKS auch keine Verfügung zugestellt.

Klare Rahmenbedingungen für Mitarbeitende

Angesichts der laufenden Revision zum StromVG erscheint es wichtig, dass der Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen vorgibt. Eine Frage, welche die gesamte Strombranche beschäftigt, ob reine Kundenadressen, welche ohnehin öffentlich sind, als «vertrauliche» Daten qualifiziert werden können, braucht voraussichtlich eine gerichtliche Klärung, auch im Interesse der Mitarbeitenden der EKS und aller Schweizer Energieversorgungsunternehmen.

Compliance als Unternehmensmaxime

Die EKS bekennt sich zu wirksamem Wettbewerb, fairem Verhalten gegenüber allen Marktteilnehmern und einer nachhaltigen Compliance. Die EKS hat deshalb bereits im Sommer 2016 die Mitarbeitenden weiter sensibilisiert im Umgang mit Kundenadressen. Das Compliance Management System wurde seither kontinuierlich ausgebaut, um den diversen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.

Weitere Auskünfte erteilt         
Martin Kessler

Präsident des Verwaltungsrates              

T 052 632 73 01                                          

martin.kessler@ktsh.ch                             

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